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HofFunktionen

Höfische Funktionen & Titel

Häufig trifft man im LARP auf mittelalterliche oder ans Mittelalter angelehnte Titel und Bezeichnungen für bestimmte Funktionen an einem Adelshof. Was aber haben diese im Einzelnen zu bedeuten, welche Rechte und Pflichten haben sie?

Der Seneschall (aka. Zeremonienmeister)

Der Seneschall ist der Erste in der Rangordnung der Bediensteten, der Zeremonienmeister, der bei öffentlichen Ereignissen die Amtsinsignien des Herrschers vor diesem herträgt. Er ist das Oberhaupt der Beamtenschaft, d.h. der direkt für den Herrscher arbeitenden Verwaltungsangestellten. Insbesonders hat er das Schatzamt (manchmal Secréte genannt) unter sich, also das Amt, bei dem alle dem Herrscher gebührenden Gelder eingezahlt werden, aus dem die Gehälter für die Bediensteten genommen werden, und das über den gesamten Geld- und Finanzverkehr - soweit dieser die Regierungsgeschäfte betrifft - Buch führt. Heutzutage vergleichbar mit einer Kombination aus Bundestagspräsident und Finanzminister. Alte Schreibweise auch Senneschalk

Der Konnetabel

Dem Seneschall folgt der Konnetabel, der meist größere tatsächliche Macht besitzt als ersterer. Der Konnetabel ist der oberste Führer des Heeres unter dem Herrscher und für seine gesamte Organisation und Verwaltung verantwortlich. Bei öffentlichen Zeremonien trägt er das Banner des Herrschers und führt des Herrschers Pferd. Er hat die Heeresversorgung und die Militärgerichtsbarkeit unter sich (und zwar unabhängig davon, ob Truppen dem Herrscher direkt oder einem Vasallen unterstehen) und ist somit auch für die Bezahlung der Truppen verantwortlich. Ist der Herrscher oder Regent bei einem Feldzug nicht selbst anwesend, übernimmt er die gesamte Befehlsgewalt. Heutzutage vergleichbar mit dem Verteidigungsminister.

  • Bsp. Bertrand du Guesclin, Constable of France (100-jähriger Krieg)
  • Bsp. Charles d'Albert, Constable of France (Shakespeare, Henry V (ebenfalls 100-jähriger Krieg))

Der Marschall

Dem Konnetabel zur Seite steht der Marschall, der in jeder Hinsicht sein Stellvertreter ist.

Der Kämmerer (aka. Haushofmeister)

Der Kämmerer betreut den persönlichen Haushalt des Herrschers und dessen persönlichen Finanzen. Bei zeremoniellen Anlässen ist er der oberste diensttuende Kammerherr (also Leibdiener). Sein Amt ist ertragreich, da man z.B. von Vasallen erwartet, dass diese ihm Geschenke machen. Zu seinem Amt können auch eigene Ländereien gehören.

Der Mundschenk

Eine rein zeremonielle, jedoch hoch angesehene Funktion - den Herrscher bei offiziellen Anlässen persönlich zu bedienen. Ein Ehrenamt, das als solches nur an verdiente Vasallen vergeben wird (u.U. auch nur zeitweise oder zu bestimmten Ereignissen), da damit das ganz besondere Vertrauen des Herrschers in diese Person zum Ausdruck gebracht wird.

  • Meines Wissens hat der Mundschenk auch die Aufgabe, die Vorratskammern des Hofes zu verwalten. Ich kann das aber nicht in irgendeiner Weise belegen, das beschränkt sich auf Schulwissen (und nicht alles, was man in der Schule lernt, ist auch richtig ...) -- PatrickC

Der Kanzler

Ist (normalerweise) stets ein Geistlicher und kann, muss aber nicht, gleichzeitig der Hofkaplan sein. Als Vorsteher der Kanzlei liegt es an ihm, alle Urkunden und Akten aufzusetzen (bzw. aufsetzen zu lassen), diese zu registrieren und sie mit dem herrschaftlichen Siegel zu versehen. Wenn der Herrscher selbst Gericht hält, werden vom Kanzler (bzw. seiner Kanzlei) die entsprechenden Gerichtsakten ausgefertigt.

Der Meier

Ein Verwalter eines Gutes oder am Hof. Ursprünglich hatte der Meier am Königshof eine Stellung ähnlich dem Kämmerer oder dem Seneschall inne. Später wurde die Bezeichnung nur noch im dörflichen Bereich verwendet.

Der Vizegraf (aka. Vicomte, Sheriff)

Der oberste örtliche Beamte, der den Herrscher jeweils in den einzelnen Städten vertritt. Er erhebt die örtlichen Steuern und führt sie an das Schatzamt ab (nachdem abgezogen wurde, was für die lokale Verwaltung benötigt wird). Er ist für die örtlichen Gerichte und die Aufrechterhaltung der Ordnung in "seiner" Stadt verantwortlich. Im deutschen Sprachgebrauch auch als Zinsgraf eine Art hoher Steuerbeamter.

  • Bsp: Der Sheriff von Nottingham (Robin Hood)

Der Bannerträger

Trägt das Banner der Herrschers in der Schlacht. Generell wird die Bezeichnung Bannerträger auch als Anführer einer militärischen Einheit, Vorläufer des Obristen, verwendet.

  • Bsp. Geoffroy de Charny (Autor des hist. Verhaltenskodex für Ritter)


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