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MinderjährigeImLarp/Diskussion


Ich finde Warnhinweise gut und wichtig. Die Behauptung, Erziehungsberechtigte könnten die Aufsichtspflicht für ihre Kinder unter 16 Jahren nicht übertragen scheint mir aber falsch.

"§ 832 BGB Wer Kraft Gesetzes (z.B. Eltern, Pfleger, Lehrer) oder Vertrag (z.B. Kindergärtnerin, Jugendleiter) zur Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, ist zum Ersatze des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich (nicht bei Notwehr, Notstand oder Einwilligung) zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden wäre."

"In der Einladung von Kindern zu einer Geburtstagsfeier des eigenen Kindes liegt ein Angebot der Eltern zur vertraglichen Übernahme der Aufsicht über die eingeladenen Kinder vor. OLG Celle, NJW-RR 1987, 1384"

Quelle: www.aufsichtspflicht.de

-- KarstenDombrowski, 16.03.2006

Die Info habe ich durch das Jugendamt bekommen (für eine Großveranstaltung), ich versuche noch mal die Orginal-Quelle zu finden. Da hieß es unter 16 Jahren, sei die Rechtslage nicht eindeutig.

-- AlexJahnke 17.03.2006

Ich finde man sollte deutlicher zwischen Kindern (die von ihren Eltern mitgenommen werden) und Jugentlichen (als Teilnehmer) Unterscheiden. Zwar macht das Gesetz nicht all zu grosse Unterschiede aber fuer die Veranstaltung ist es ein Unterschied. 16 Jaehrige koennen praktisch voll am Spiel teilnehmen, so lange einige Regeln eingehalten werden (diese sollten eben aufgelistet werden). Kleinkinder benoetigen nicht nur eine Aufsicht, sondern auch Betreuung. Allerdings ist man soweit mir bekannt ist mit ueber 14 auch beschraenkt haftungsfaehig, d.h. man ist fuer die unmittelbaren Folgen verantwortlich. Wenn ein 16 Jaehriger einen mit ner von der SL als unsafe klassifizierten Larpfaffe (was dem Jugendlichem gesagt wurde) voll auf die Ruebe haut so ist er dafuer schon zur rechenschaft zu ziehen. Wozu er nicht zur rechenschaft gezogen werden kann ist wenn er z.B. eine Waffe von jemand anderem als safe absegnet und diese dann einen Schaden verursacht.

-- ChristianK 05.10.2007


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