Deutsches Waffengesetz und LARP-Katapulte/Ballisten sowie sonstiges LARP-Belagerungsgerät
Fällt alles nicht unter das Waffengesetz. Normalerweise wären sie zu behandeln wie Armbrüste, da sie ähnlich funktionieren (siehe oben) allerdings schließt das Gesetz nur tragbare Gegenstände ein und ein Katapult oder ähnliches würde ich nicht als tragbar bezeichnen. --StefanBauer
Zurück zum WaffenRecht