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FeuerWerk/Diskussion


Unter http://www.pyroweb.de ist Bühnenfeuerwerk als Klasse T1 bezeichnet. Ist da ein Fehler?

--JeremiasW

  • Wieso sollte es nicht? Das widerspricht in keiner Form dem hier vorliegenden Artikel (Klasse T1 für technische Zwecke: Ganzjährig ab 18 zu erwerben und abzubrennen. Es gibt eine Zweckbindung für Feuerwehrübungen, Film- und Fotoaufnahmen, Theateraufführungen etc.), die "einfacheren" Bühneneffekte sind in der Regel in der Klasse T1 zu finden. Die Klasse T2 für die der Feuerwerker benötigt wird sind die kritischeren Effekte mit einer größeren "Explosivstoffmenge". Ich werde aber nochmal unseren "Mann mit FW Schein" diesbezüglich befragen. Grundsätzlich habe ich aber gute Erfahrung mit pyroweb gemacht, wenn die dir was verkaufen, ohne dass du einen FW Schein hinfaxen musst kannst du mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, das du das auch ohne diesen Schein benutzen darfst. --DirkL

Thema Böller und Kanonen: Für gewöhnlich ist ein Gitter angebracht um herausfliegende Teile zu verhindern. Die Verwendung von Pyrowatte in der Böllerkanone ändert meiner Ansicht nach auch nichts an der rechtlichen Einschätzung im Sinne des Waffengesetzes, ist also als Ratschlag irgendwie sinnfrei. --ChristianFrey 02.09.08

  • Nein, Pyrowatte ändert nichts an der rechtlichen Einschätzung im Sinne des Waffengesetzes und macht es höchtens noch illegaler, da es schwerer dosiert werden kann. Aber es macht einen Unterschied im Sinne des Sprengstoffgesetzes und diese Seite ist ja über Feuerwerk und nicht über Schußwaffen. Außerdem kenne ich viele Kanonen ohne besagtes Gitter und frei dosierbare Pyrowatte kann auch benutzt werden, wenn man mal etwas weiter schießen will. --TobiasCronert gleicher Tag