Lehnsurkunde
Diesen Adelsbrief habe ich aus mehreren historischen Lehensurkunden und Klosterstiftungen, die ich im Netz ergoogelt habe, zusammengesetzt, etwas Oschenheimerisch-Ceridischen Lokalkolorit eingebaut und für den Charakter meiner Holden schön formatiert als Urkunde ausgedruckt (eigene Kalligraphie wäre zwar schöner gewesen, übersteigt aber leider meine Möglichkeiten).
Bei der Grafenerhebung hat DaMackgraf dann den Text feierlich verlesen.
Da das menschliche Gedächtnis unzuverlässig ist und infolge der Wirrnis der Geschehen nicht ausreicht, hat es das Ansehen der Vorfahren unseres Zeitalters, das der Markgrafen von des Einen Gnaden und das der Fürsten und Könige, verlangt, urkundlich festzuhalten, was die Dauer der dahinrinnenden Zeit hinsichtlich der Kenntnisse der Menschen entstellt darzulegen neigte.
Auch ist es an der Zeit, da wir nun durch den Willen des Einen die recht Ceridische Mark Esperaña zur Herrschaft erhalten haben, den Getreuen Edlen und Gemeinen in Esperaña zu bedeuten, daß wir unserer Beschützerpflicht vor dem Einen gewahr sind und die Bande zwischen unseren Marken Oschenheim und Esperaña zu mehren gedenken.
Demgemäß soll die Allgemeinheit der gegenwärtigen wie der künftigen Getreuen der Marken erfahren, daß wir, Aymarus, für uns und unsere Erben öffentlich mit diesem unserem Briefe gegen alle, die ihn sehen oder von ihm hören, bekennen, daß wir unserer geliebten Schwester Marya mit gutem Willen, Vorsatz und aus rechtem Wissen , auch aus besonderer Gunst und Gnade unserer Dienste willen, die sie uns getan hat und täglich tut, und in zukünftigen Zeiten uns und unsern Erben noch tun soll und mag, ihr und allen ihren rechten Lehenserben, die nachgeschriebenen Güter von uns zu Lehen rührende, nämlich alle Teile der Provinz San Severiño in dem Lande Esperaña mit Gerichten, obersten und niedersten, Gerechtigkeiten, Freiheiten, Gewohnheiten, Renten, Zinsen, Äckern, Wiesen, Hölzern, Ölbaumhainen, Zuchten, Horsten, Weingärten, Zehnten, Fronen, Diensten, Ehren, Nutzen mit allen und jeden ihren An- und Zugehörungen, sie sind benannt oder unbenannt, weiche Namen sie auch haben mögen, nichts ausgeschlossen an Rechten sämtlicher Manlehen, bekannt, gereicht und geliehen haben.
Auf daß die Würde dieses Besitzes, aber auch die Rechte und Pflichten, die daraus gemäß der heiligen Manifeste vom Schutz und vom Gehorsam gegen die Getreuen der Provinz San Severiño und auch gegen uns erwachsen, allenthalben offenbar werden, soll unsere liebe Schwester fortan den Namen "Condesa de San Severiño" tragen und der Titel eines Conde der Mark soll ihr und allen ihren Nachfolgern und rechten Lehnserben untrennbar mit dem Besitz der Provinz erhalten bleiben; in all der nachfolgenden Zeit sollen Provinz und Titel ihnen zu recht verbleiben; damit niemand durch unüberlegtes Wagnis sie zunichte machen oder sonstwie zu verletzen suchen möge.
Hierbei sind gewesen als Zeugen unsere heimlichen lieben Freunde und Verbündete, Ihre Hoheit Isabeau Fürstin Varanzov Fénelon, Burggräfin von Caspelbrunn, Kanzlerin von Friedland, Seine Hoheit Jean-Cloude-Baptist de Satre Prince de Marécage, Gründer und Großmeister des Ritterordens vom heiligen Berge Ceridons, Telnaronscher Außenminister und Förderer des Ceridentums sowie unsere Räte und Getreuen, Mannen und Diener, genug Glaubwürdiger. Des zu Urkunde und ihrer Sicherheit haben wir, obgenannter Aymarus von der Oschenfurth, nach des Einen Willen Markgraf von Oschenheim und Marqués d'Esperaña, unser Siegel durch Herrn Lothar Freiherr von Ehrenbrecht für uns und unsere Erben an diesen Brief wissentlich lassen hängen, der gegeben ist zu Telnaron nach des Hilarii Erleuchtung einhundert und danach im dreizehnten Jahr am 22. Februari.
El Único se encuentra entre nosotros.
Ahora y para siempre
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