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KirchedesLichts

Kirche des Lichts

Im Mai 2002 wurde von einigen LARP-Religionen die "Kirche des Lichts" gegründet, eine IT Organisation in der verschiedene Religionen mit ähnlichen Grundsätzen zusammengefasst sind.

Die Idee hierzu entstand in den Köpfen von Bruder Talbot und Fin-Rasturian Ke´Beleth, zweier Priester aus dem KönigreichKargath, im silbernen Lagers des Drachenfestes 2001, da die Zusammearbeit der 'guten' Religionen (und nahzu aller beteiligter Charaktere) erstaunlich gut funktioniert hatte. Um diese Eintracht in Zukunft (insb. auf zukünfitgen GroßCons) zu erhalten und zu verstärken wurde die "Kirche des Lichts" gegründet. Die Gründung mit den ersten sieben (?) Mitgliedskirchen wurde auf dem Drill Sergant's Call 3 in Zarorien zelebriert.

Die Erzväter (Gründer) der Kirche des Lichts:

1. Fin-Rasturian Ke´Beleth (Kargath - Priester des Himmelsvaters) 2. Bruder Talbot (Kargath - Priester des Bardenkönigs) 3. Felyndira (? später Kargath - Priesterin Elistraes) 4. Großtheogonist Johann Kendler (Valariot - Priester Sigmars) 5. Tcharak Slendar (Zarorien - Paladin Nestras) 6. ??? (Wenzingen - Bruderschaft des Zei) 7. Massoud al-Mansurah (Sidonia - Sonnenpriester)

Letzterer, mittlerweile Verstorben, wurde im KönigreichKargath heilig gesprochen und wir dort nun als Schutzheiliger der Kirche des Lichts verehrt.

Die Charta der Kirche des Lichts:

PRÄAMBEL

Im festen Glauben an unsere Götter schließen wir einen heiligen Bund, uns zusammenzufinden als Kinder des Lichts und gemeinsam dem Weg des Guten zu folgen.

Auf dem Fundament der Ehre und Wahrheit erbaut, soll dieser Bund fortan als Kirche des Lichts die gemeinsamen Grundsätze unserer verschiedenen Glauben ehren und verteidigen. Unsere Gemeinschaft soll ein Tempel des Guten sein, von den Säulen des Glaubens, der Gerechtigkeit, der Hoffnung, der Loyalität und der Toleranz getragen. Die Kirche des Lichts soll nicht einem Gott geweiht sein, sondern dem Guten welchem wir alle dienen. Leitend in allen Angelegenheiten der Kirche des Lichts sei der Wille den Kräften des Lichts und dem Wohl ihrer Kinder im gemeinsamen Schulterschluß zu dienen, was weder Zwist noch Feind zertrennen mögen.

GRUNDSÄTZE

1. Verantwortung

Wir versprechen einander zu helfen, ob mit Wort oder Tat, solange es den Maßgaben unserer individuellen Glaubensgrundsätze entspricht. Wir geloben Verantwortung für einander zu tragen. Wir verteidigen die Unschuldigen, unterstützen die Notleidenden und wachen über all jene die reinen Herzens sind.

2. Gleichheit

In unserer Gemeinschaft habe kein einzelner Priester des Lichts Autorität über einen anderen, vor dem Licht und den Göttern die es verkörpern sind wir alle gleich. Keiner von uns kann jemals hoffen mehr zu sein, als ein Kind des Lichts.

3. Freiheit des Glaubens

Da das Licht welchem wir dienen nur als Symbol für die vereinte Macht unserer Glauben steht, bleibt jeder Priester in der Kirche des Lichts vorrangig Diener seines Glaubens und somit Vertreter eines Aspektes unserer Gemeinschaft. Die Kirche des Lichts bezieht ihre Stärke aus der Geschlossenheit ihrer Anhänger und der Vielfalt der Ansichten ihrer unterschiedlichen Mitglieder, und bildet somit etwas weitaus größeres als die Summe ihrer Teile.

4. Toleranz

Respekt vor den Göttern des Guten, ob den eigenen oder denen eines Bruders gegenüber, und Akzeptanz für andere Religionen und Glaubensrichtungen sind ein entscheidender Grundpfeiler unserer Gemeinschaft. Ehrfurcht vor den Göttern ist der Anfang aller Weisheit.

5. Souveränität einzelner Glaubensgemeinschaften

Jede Glaubensgemeinschaft innerhalb der Kirche des Lichts behält ihre Souveränität und Unabhängigkeit. Keine Priesterschaft darf gezwungen werden entgegen ihren Grundsätzen zu handeln. Die Kirche des Lichts erhebt nicht den Anspruch der Generalvertretung aller Diener der Götter des Guten.

6. Initiation

Jeder Priester reinen Herzens und Anhänger eines Gottes des Guten, welcher bereit ist, den Werten, welchen wir uns verschrieben haben und den Grundsätzen, welche wir für unumstößlich erachten, zu folgen, sei nach einer Prüfung seines Gewissen und dem Anerkennen unserer Regeln und Werte in den Reihen der Kirche des Lichts willkommen. Glaube, Gesinnung sowie die Taten eines Wesens sind vor den Göttern entscheidend, nach nichts anderem soll es von uns betrachtet werden.

7. Ausschluß und Austritt

Der Ausschluß einer Glaubensgemeinschaft kann nur durch eine einstimmige Entscheidung des Inneren Konzils vorgenommen werden, was durch das Gesamtkonzil bestätigt werden muß. Über den Ausschluß eines Einzelnen entscheidet das Innere Konzil. Wer die Kirche des Lichts verlassen will, der soll nicht aufgehalten werden, auf das er bald wieder zu ihr zurück finde, denn ein Heim soll er hier immer haben. Wer aus unserer Gemeinschaft ausgeschlossen wurde, über den soll aufs neue beraten werden, wenn er um Vergebung bittet.

8.Selbstauflösung

Sollte nach Meinung einer Mehrheit der Mitglieder der Kirche des Lichts unsere Gemeinschaft aufzulösen sein, sei es, dass die Gemeinschaft ihre Aufgabe erfüllt hat, nicht mehr als nötig erscheint, Ihrer Aufgabe nicht mehr ausreichend nachzukommen strebte oder aus einem anderen wichten Grunde, so kann dies wie folgt geschehen:

a) Das Innere Konzil beschließt mit Zustimmung von 5 der 7 Mitglieder die Selbstauflösung, die aber noch von der Mehrheit des einberufenen oder einzuberufenen Gesamtkonzils zu bestätigen ist, oder

b) auf einem Gesamtkonzil stimmen von je 5 anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern 4 Mitglieder für die Selbstauflösung.

INSTITUTIONEN UNSERER GEMEINSCHAFT

1. Die Götter

Oberste Instanz der Kirche des Lichts sind die Götter des Guten, deren Willen wir stets zu erfüllen wünschen.

2. Das Gesamtkonzil

Einmal im Jahr mögen alle, mindestens jedoch die Hälfte aller Priesterinnen und Priester aus unserer Gemeinschaft in ihrer Gesamtheit als Gesamtkonzil zusammentreten, um die Zukunft der Gemeinschaft zu besprechen, Beschlüsse zu fassen oder Entscheidungen des Inneren Konzils zu überprüfen. Insbesondere entscheidet das Gesamtkonzil über die Berufung neuer "Innerer Väter" und "Innerer Mütter" zur Besetzung von Vakanzen im "Inneren Konzil" bzw. auch über die Abberufung namentlich zu nennender "Innerer Väter" und "Innerer Mütter", wobei, um eine Kontinuität der Kirche des Lichts zu bewahren, ein Gesamtkonzil jeweils höchstens zwei Mitglieder des Inneren Konzils abberufen werden dürfen. Das Recht, insbesondere aber auch die Pflicht, dieses Gesamtkonzil mindestens einmal im Jahr einzuberufen, obliegt dem Inneren Konzil.

3. Das Innere Konzil

Sieben Priesterinnen oder Priester, "Innere Mütter" oder "Innere Väter" genannt, sollen als Erste unter Gleichen das Innere Konzil bilden, ein Konzil welches über die Richtung der Kirche des Lichts als Ganzes beraten soll. Das Innere Konzil soll, stellvertretend für alle Priesterinnen und Priester des Lichts, Beschlüsse und Weisungen für unsere Gemeinschaft beraten und beschließen. Sollte eine "Innere Mutter" oder ein "Innerer Vater" die Reihen des Inneren Konzils verlassen, ob durch den Tod, freien Willen oder andere Umstände, so soll durch das Gesamtkonzil aus den Reihen der Priesterinnen und Priester unserer Gemeinschaft eine oder einer erwählt werden, um seinen Platz innerhalb des Inneren Konzils einnehmen. Das Wort einer jeden Glaubensgemeinschaft soll in diesem Konzil den selben Wert haben, ist eine Glaubensgemeinschaft stärker vertreten, gewinnt sie dadurch nicht an Stimmen.

4. Die Erzväter

Die sieben Gründungsmitglieder der Kirche des Lichts seien die Erzväter unserer Gemeinschaft. Sie sollen als erste "Innere Väter" das erste "Innere Konzil" bilden, um als solches die Kirche des Lichts auf ihren ersten Schritten anzuleiten.

5. Die Stimme des Lichts

Ein Mitglied des Inneren Konzils wird aus seiner Mitte zur Stimme des Lichts gewählt. Die Stimme des Lichts ist beauftragt nach außen hin für die gesamte Kirche des Lichts zu sprechen. Nach den Weisungen des Inneren Konzils verkündet die Stimme des Lichts den Standpunkt unseres Bundes, erteilt jedem Rat der ihn zu hören wünscht und repräsentiert die Kirche des Lichts in diplomatischen Angelegenheiten.

6. Die Wächter des Lichts

Die einzelnen Glaubensgemeinschaften stellen zum Schutze unsere Gemeinschaft Kämpfer ab. Diese "Wächter des Lichts" dienen als starker Arm unseres Bundes und tragen die Werte der Ehre, der Pflichterfüllung, des Mutes, der Gnade, und der Wahrheit. Sie verpflichten sich vorrangig der Charta der Kirche des Lichts, ihren Idealen und Grundsätzen, bleiben jedoch ihren Glaubensgemeinschaften verschworen und dürfen nicht gezwungen werden wider ihren persönlichen Glauben zu handeln.

7. Das Schwert des Lichts

Den Befehl über die Wächter des Lichts erhält eine hierfür durch das Innere Konzil ausgewählte Person, welche fortan "Schwert des Lichts" genannt werden soll und einzig den Göttern des Guten und der Kirche des Lichts, vertreten durch das Innere Konzil, Rechenschaft schuldig ist.

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Siehe auch: Religionen