Wissenswertes rund um Pyro Effekte
Klassifizierung
Klasse 1: Feuerwerkspielwaren, Kleinstfeuerwerk, Scherzartikel Feuerwerkskörper der Klasse 1 dürfen ohne zeitliche Begrenzung von Personen jeden Alters gekauft und verwendet werden. Empfehlung: ab 12 Jahre
Klasse 2: Kleinfeuerwerk, Silvesterfeuerwerk. Darf eigentlich nur in den letzten drei Tagen des Jahres von Personen über 18 Jahre erworben und zum Jahreswechsel abgebrannt werden. Aber Achtung: im Gegensatz zu dem was die meisten glauben ist der Erwerb und die Verwendung dieser Feuerwerksklasse durchaus auch ausserhalb des Jahreswechsels möglich, dazu benötigt man lediglich eine Genehmigung vom Ordnungsamt, welche allerdings für den Erwerb vorgelegt werden muss. Siehe dazu Antrag auf Feuerwerk
Klasse T1: Bühnenfeuerwerk, Gegenstände für technische Zwecke. Darf von Personen über 18 Jahre ohne zeitliche Begrenzung gekauft und verwendet werden. Unter Aufsicht ab 14 Jahren. Teilweise ist die Verwendung nur für den gewerblichen Bereich zulässig. Für öffentliche Versammlungsstätten kann ein Bühnenfeuerwerker-Schein erforderlich sein. Erwerb erfordert schriftliche Angabe des Verwendungszwecks.
Klasse T2: Bühnenfeuerwerk. Darf nur von Personen mit einer Erlaubnis §7 oder §27 oder einem Befähigungsschein §20 SprengG erworben und abgebrannt werden. Für den Erwerb muß die Erlaubnis nach §7 im Original und der Befähigungsschein nach §20 als Kopie vorliegen.
Klasse 3+4: Großfeuerwerk und Gartenfeuerwerk. Darf nur von Personen mit einer Erlaubnis §7 oder §27 oder einem Befähigungsschein §20 SprengG erworben und abgebrannt werden. Für den Erwerb muß die Erlaubnis nach §7 im Original und der Befähigungsschein nach §20 als Kopie vorliegen
Siehe auch Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe, Feuerwerk-Homepage
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