Stockball
Stockball ist der Nationalsport von Oschenheim, erfreut sich allerdings mittlerweile auch in anderen LarpLändern einer gewissen Beliebtheit. Es handelt sich um eine Art vereinfachtes Hockey bzw. Polo ohne Pferde.
Stockball entstand OT im Jahre 2002 aus einem Scherz in der Einladung zum Oschenheim 3 - "Die Ausgrabung". Die Einladung zu der Veranstaltung hatte die Form einer fiktiven Oschenheimer Zeitung in der neben den eigentlich relevanten Informationen zum geplanten Plot auch verschiedenes Füllmaterial zu lesen war. Unter Anderem fanden sich da auch Spiel-Ergebnisse aus der Oschenheimer Stockball-Liga. Ein Teilnehmer beschloß, als Charakterkonzept für die Veranstaltung einen professionellen Stockballspieler zu spielen, was die Orga vor das Probem stellte, sich überlegen zu müssen, was Stockball überhaupt sein sollte. Während dieser Überlegungen würde spontan beschlossen, den Plot der Veranstaltung so umzustellen, daß der zentrale Konflikt im Plot des Dorfspiels (ein Streit zwischen Bürgermeister und Pfarrer im Stile "Don Camillo und Peppone") durch ein Stockballspiel ausgetragen werden sollte.
Das Stockballspiel auf Oschi 3 kam bei den Teilnehmern so gut an, das die Oschenheim-Orga beschloß, einen ganzen Con um eine Stockballmeisterschaft zu organisieren. Oschenheim 5 - "Ball und Schlegel" fand dann im Jahr 2003 statt. Plot-Elemente drehten sich um die damit verbundenen Fragestellungen, wie Wetten, Mannschaftszusammenstellung und Training, Bestechung von Spielern und Offiziellen, Doping und so fort. Es wurden auch Sammelbilder-Alben im Pannini-Stil herausgebracht. Ein kleiner, optionaler Action-Plot bestand darin, daß Rebellen den ausgelobten Pokal in ihre Gewalt brachten, um eine Gefangene freizupressen. Stockball-Weltmeister wurde die Mannschaft aus Normont, die allerdings den Pokal nicht bekam, da dieser nicht wiederbeschafft wurde.
Stockball wurde (z.T. mit modifizierten Regeln) auch auf "Grüner Mann 3" (Wenzingen) und den Turniertagen 2009 (Kantenland) gespielt.
Die Regel
Die rechte Manier und Regel des manniglichen Stockballspiels zu Fuße, wie es zur Erbauung der Spieler und zum Ergetzen der Männer, Fraun, Damen und Herrn, welche zuschaun mögen, mit der Gunst unseres lieben Herrn Aymarus I. von der Oschenfurth, nach des Eynen Willen Markgraf von Oschenheim, in ganz Oschenheim gespielt werden soll.
Wie von Alters Brauch, sollt man in Oschenheim das Stockballspiel vom Pferde aus spielen. Wo sind aber nur die niederen Stände oder wo sich anderweitig keine Gäule finden, soll man's wie folget machen.
1. Der Spielgrund
Man soll finden ein Rund von 15 Schritt Weite oder ein Geviert von ähnlicher Größe, welches so eingefriedet sei, daß der Ball nit leicht herausspringt und daß die Spieler das End des Grundes spüren sollen, auf daß sie nit hinüber laufen.
2. Die Trefferkästen
Es sollen zwei Trefferkästen auf dem Spielgrund sein. Ein jeder eine Elle hoch und drei Ellen weit. Sie seien einander just gegenüber, die offenen Enden der Kästen einander zugewandt und jeweils eine Elle vom Rand des Spielgrunds entfernt. Die Kästen seien so beschaffen, daß sie zwar nit leicht zerstört oder verschoben wären, jedoch auch ein Spieler, der dagegen anrennt, nit leicht Schaden nimmt. Wenn der Ball das offene End des Kastens von vorn durchquert, so soll dies ein Treffer heißen.
3. Der Schlegel
Der Schlegel sei von gutem Holze und sein Kopf von der Form eines Cylinders. Der Kopf sei nit über eine Handbreit weit und nit über drei Handbreit lang. Der Stiel reiche von der Hand des Spielers just bis auf den Boden.
4. Der Ball
Der Ball sei von gutem Holze und in gutes Leder eingenäht. Er sei kugelrund, nit über eine Handbreit weit und wiege nit mehr als zehn Unzen schwer.
5. Der Richter
Es sollt ein Mann dem Spiele beiwohnen, der von guter Kenntnis der rechten Manier und Regel ist und dieser soll über die Einhaltung der rechten Manier und Regel wachen. Spürt dieser Mann ein Fehl an einem Spieler so soll er sein Horn erschallen lassen und die rechte Straf verkünden.
Am Anfang einer Spielzeit und nach einer Straf soll er den Ball so in den Spielgrund werfen, daß jede Mannschaft ein gleiche Gelegenheit hat, den Ball zu erringen.
6. Die Spieler
Die Spieler sollen recht gesunde Kerle sein, die sich in zwei Mannschaften im gerechten Wettstreite messen. Jede der Mannschaften soll zu keiner Zeiten mehr als vier Spieler auf den Spielgrund entsenden. Solange darob geachtet ist, mag jede Mannschaft zu jeder Zeit einen Spieler gegen einen anderen eintauschen. Jede Mannschaft soll einen Trefferkasten verteidigen und in den anderen Kasten zu treffen trachten.
Es soll einer der Spieler jeder Mannschaft nichts weiter tun, als Schläge gegen den eigenen Trefferkasten abzuwehren. Dieser Spieler heiße der Wächter.
7. Die Dauer des Spiels
Das Spiel soll aus zwei Spielzeiten bestehen, von denen jede den vierten Teil einer Stunde mißt. Zwischen beiden Spielzeiten soll für den zwölften Teil einer Stunde eine Pause sein, damit die Spieler zu neuen Kräften kommen mögen. In der zweiten Spielzeit sollen die Mannschaften die Seiten vertauschen.
Es soll jene Mannschaft der Gewinner heißen, welche am Ende beider Spielzeiten die meisten Treffer in den gegnerischen Kasten geschlagen hat.
8. Wie man spielen soll
Man soll recht manierlich und gerecht spielen. Man soll alle Zeiten so spielen, daß das Spiel ein gleiches Messen der Geschicke sei. Es mag der Ball mit jedem Teil des Schlegels gegen den gegnerischen Kasten getrieben werden. Es mag der Ball auch mit jedem Körperteil bewegt werden, mit Ausnahme der Hand. Der Wächter jedoch soll den Ball nur mit dem Schlegel bewegen.
(eine Regel 9 existiert nicht, da die 9 im Ceridentum die Zahl des teuflischen Bozephalus ist)
10. Wie man nit spielen soll
Man soll den Gegner oder den Richter nit schlagen noch niederringen. Man soll den Ball nit über den Spielgrund hinaus treiben. Man soll den Trefferkasten oder die Einfriedung des Spielgrunds nit verschieben oder einreißen um somit einen Treffer zu erzielen. Man soll den Schlegel nit gegen den Gegner, den Richter oder die Gaffer schlagen, auf daß ihnen kein Leid geschehe. Man soll den Ball nit so treten, daß er entzwei geht.
11. Von der rechten Straf
Wenn der Richter ein leichtes Fehl an der Manier des Spiels spürt, so mag er den Ball aufnehmen und erneut so in den Spielgrund werfen, daß beide Mannschaften ein gleiche Gelegenheit haben, den Ball zu erringen.
Wird ein schwerer Fehl offenbar, so mag der Richter anweisen, daß der Spieler, gegen den gefehlt wurde, den Ball an einen Punkt just fünf Schritt vor dem gegnerischen Trefferkasten legen soll und ihn direkt und ohn Hinderung auf den Kasten schlagen soll. Hiebei soll den Ball nur der gegnerische Wächter abwehren, wo er es vermag. Wird durch ein Fehl ein Spieler an Leib und Gesundheit gefährdet, so mag der Richter den fehlbaren Spieler für den zehnten Teil einer Spielzeit vom Spielgrund verweisen. Die Mannschaft des fehlbaren Spielers soll für diese Zeit keinen anderen Spieler an seiner Statt auf den Spielgrund entsenden.
12. Vom Segen des Eynen
Wenn man das Stockballspiel zu Fuße in dieser rechten Manier als gleiches und gerechtes Messen der Geschicke zu spielen weiß, so wird gewißlich der Eyne seinen Segen auf alle Spieler, den Richter und die, welche zuschauen mögen, legen.
Denn der Eyne weilet unter uns zu allen Zeiten.
Gegeben zu Oschenheim im Jahre 112 n.H.E.
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