Deutsches Waffengesetz und LARP-Bogen
Ich bin kein Jurist, aber die bisherigen Formulierungen (s.o.) lassen Bögen nahezu gleichwelcher Art, wohl weiterhin eher als Sportgerät erscheinen, allerdings fallen hierunter u.U. nicht Zusatzteile, wie Sehnenarretierung, Laserpointer o.ä. --Einhard
-Auch hierzu kann ich etwas sagen, in diesem Fall ist es nämlich recht einfach: Bögen fallen nicht unter das Waffengesetz, bei ihnen wird, im Gegensatz zu einer Armbrust nichts durch eine Sperrvorrichtung gespeichert. Bögen sind also absolut unproblematisch. Probleme können sich nur, wie Einhard schon sagte, durch irgendwelche Zusatzteile ergeben, die wiederum unter das Waffengesetz fallen. --StefanBauer
Zurück zum WaffenRecht